Maskepflicht in der Fechthalle zurück

Die mit Mittwoch 24.März., in Kraft getretene Novellen der COVID-Bundesverordnung verpflichtet, dass in geschlossenen Räumen von Sportstätten (Fechthalle, Umkleide, Gang) wieder FFP2-Masken getragen werden müssen – ausgenommen Sportausübung sowie Feuchträume wie Duschen.